Unser Club (Philatelisten-Club Swissair PCS) hat sich zum Ziel gesetzt, die Entwicklung der Luftpost auf den Schweizer Flughäfen und der verschiedenen Airlines, insbesondere der Swissair / Swiss anhand von postalischen Belegen zu dokumentieren. Die Entwicklung der Luftpostbeförderung geht rasant voran, leider nicht in die von uns Sammlern gewünschte Richtung. Auch die Schweizerische Post ist zurückhaltender geworden was die Eröffnung einer neuen Postlinie betrifft. Wir müssen deshalb auch unsere Richtlinien für die Ausgabe von Erstflugbelegen immer wieder den geänderten Bedingungen anpassen.
Es gibt meines Erachtens zwei Hauptthemen, welche man genauer untersuchen und diskutieren muss:
Als Erstes (und Wichtigstes): wie wird die Post befördert, was braucht es dazu bez. Frankierung, wie wichtig ist der Ankunftsstempel?
Zweitens stellt sich die Frage, welche Airlines soll man mit Erstflugaktionen „beglücken“?
Wie definiert man einen Erstflugbeleg?
Was braucht der Sammler, um den Weg dieses Beleges nachvollziehen zu können?
Gemäss meinem Verständnis ist ein Erstflugbeleg ein Brief, ein Aerogramm oder eine Karte, welche an Bord des Flugzeuges auf dieser Strecke zum ersten Mal von einer bestimmten Airline von einem Ort zum anderen befördert worden ist. Als Sammler brauche ich dazu (ausser der entsprechenden Literatur) den Abgangsstempel auf einer entsprechenden Frankierung, einen Ankunftsstempel und (in der neuen Aerophilatelie immer mehr) einen entsprechenden Hinweisstempel über die Art des Fluges sowie einen Vermerk über die Art der Beförderung.
Früher gab es zu solchen Flügen Sonderstempel (Zeppelin-, Katapultflüge), welche sowohl die Art der Beförderung beschrieben wie auch die Garantie waren, dass der Beleg auf diesem Flug befördert worden ist. Auch stand die jeweilige Postbehörde als Garant für solche Erstflüge und hat die Anzahl der beförderten Stücke akribisch genau aufgeschrieben.
Heute können wir solche Belege nur noch mit viel Eigeninitiative mitfliegen lassen.
Welche Möglichkeiten haben wir aber dazu?
Hier die verschiedenen Arten, wie wir es in unserem PCS machen:
- Die offizielle (Abb.1) Postbeförderung rückt immer mehr in den Hintergrund, da die Schweizerische Post auf neuen Strecken keine Post mehr befördert. Da ist es mit Flügen vom Ausland in die Schweiz zum Glück noch etwas anders.
- Beförderung der Post mit Fracht ist dann unsere zweite Variante. Den Beweis, dass diese Post auch mit dem entsprechenden Flug befördert wurde, haben wir anhand der Frachtpapiere.(Abb.2)
- Weiter können wir manchmal Post als Co-Mail (Abb.3) mitgeben. Co-Mail bedeutet bei der Swissair/Swiss folgendes: die Firma gibt dem Flugzeug interne Post mit, welche für die Station des Zielflughafens bestimmt ist (z.B. die Abfertigungs-Stelle, Handling Agent, Technik usw.). Dies wird Company-Mail genannt, der Begriff ist also nicht frei erfunden. Auch hier sind wir sicher, dass die Post mit dem entsprechenden Flug transportiert wurde.
- Als letzte Variante bleibt auch uns nur die „begleitete“ Postbeförderung.(Abb.4) Ein Mitglied unseres Clubs fliegt mit der entsprechenden Post mit. Auch hier können wir als Beweis der „Echtheit“ mit dem Flugbillet aufwarten. Die so beförderte Post wird auf die nächste zuständige Poststelle gebracht (was unserseits wieder einiges an Abklärungen vor dem Flug benötigt). Dort erhält sie den Ankunftsstempel. Dass der offizielle Postweg unterbrochen wird, lässt sich nicht vermeiden. Aber bei dieser Transportart ist ja eigentlich nichts mehr „offiziell“. Die abgestempelte Post wird ein paar Tage später auf dem normalen Postweg (Land, Luft, Wasser) wieder an uns zurückgeschickt.
- Den Ankunftsstempel zu erhalten ist auch nicht mehr so einfach wie früher. In vielen Ländern muss man eine lokale Marke kaufen/aufkleben, (Abb.3 Vorderseite) (Abb. 5 Rückseite) damit überhaupt ein Stempel angebracht wird!
- Wir haben in unseren Richtlinien bestimmt, dass wir unsere Belege immer mit der entsprechenden, notwendigen Frankatur versehen. Dies auch, wenn wir Post via Co-Mail oder selber transportieren.
- Als Airlines kommt für uns primär der Main Carrier des entsprechenden Landes zum Zug. Aber auch hier müssen wir mit der Zeit gehen. Die Billig-Airlines Easy Jet und Air Berlin sowie andere Airlines eröffnen kurzfristig viele neue Strecken ab den Schweiz. Flughäfen um im Fluggeschäft Geld zu verdienen. Bei uns gilt, dass die Airline mindestens während einer Saison ihren Flugplan durchzieht. Also fallen z.B. die Charterflüge bei uns weg. Wir haben aber auch Belege von Airlines gemacht, die (gezwungenermassen) nach ein paar Monaten den Flugdienst wieder einstellten, da sie Pleite gegangen sind!
Wir sehen uns also mit stetig neuen Hindernissen konfrontiert. Trotzdem stehe ich zu der Art Erstflugbriefen, wie wir sie herstellen und werde sie auch nicht als „stilvolle Täuschungen“ bezeichnen. Denn die Belege sind mit dem von uns genannten Flug geflogen, egal wie. Und die Beförderungsart steht bei uns immer auf dem Beleg.